Brandschutz Prüfungen

Brandschutz Prüfungen

Feuer- und Rauchschutztüren sowie Brandschutzklappen gehören zu den Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden.
Die schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Kohlenmonoxid und Rauchentwicklung wird im Ernstfall durch diese Anlagen verhindert.

Um eine störungsfreie Funktion zu gewährleisten sind Feuerschutztüren, Brandschutztüren, Brandschutzklappen und Feststelleinrichtungen regelmäßig nach §4 (3) ArbStättV zu überprüfen.

Empfohlen wird diese mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren.



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