Sie sind Unternehmer, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Vermieter und haben Angestellte bzw. in ihren Räumlichkeiten Kundenkontakt oder Mieter?
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Betreiber (Arbeitgeber) für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Arbeits- und Betriebsmittel verpflichtet.
Arbeitsmittel, Elektrische Anlagen, Regale und baulicher Brandschutz müssen in regelmäßigen Abständen, vor Inbetriebnahme und nach Reparaturen geprüft und dokumentiert werden.
Sie sind sie gesetzlich für die Sicherheit verantwortlich!